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Stornierungsfristen und Betriebsordnung

1. Abmeldungen von Belegungen

Einzelreservationen

  • Abmeldungen müssen mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich erfolgen.

  • Erfolgt die Abmeldung später und es gibt keine Ersatzbelegung, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Trainingsbetrieb (Trainingswochenende)

  • Abmeldungen müssen mindestens 10 Wochen im Voraus schriftlich erfolgen.

  • Bei Abmeldung vor 10 Wochen wird ein Unkostenbeitrag von 10% verrechnet, sofern eine Auftragsbestätigung vorliegt.

  • Bei Abmeldung weniger als 10 Wochen im Voraus wird ein Unkostenbeitrag von 10% verrechnet. Findet sich keine Ersatzbelegung, wird der volle Betrag gemäss Auftragsbestätigung verrechnet (der Unkostenbeitrag entfällt in diesem Fall).

Saisonbelegungen

  • Abmeldungen müssen bis spätestens am 1. April schriftlich gemeldet werden.

  • Bei späteren Abmeldungen werden 50% des vereinbarten Betrags verrechnet (mindestens CHF 1000.–).

  • Abmeldungen von einzelnen Reservationen aus einer Saisonbelegung müssen ebenfalls mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich erfolgen. Ohne Ersatzbelegung werden 50% der Belegungskosten in Rechnung gestellt.

2. Kurzfristige Änderungen (Playoffs / Spielverschiebungen)

  • Änderungen sind so früh wie möglich mit der Betriebsleitung abzusprechen.

  • Kurzfristig nicht genutzte, aber reservierte Eiszeiten können bis zu 100% in Rechnung gestellt werden.

3. Garderobenregelung

  • Training (1 bis 1,5 Std.): 1 Mannschafts-Garderobe + 1 Schiedsrichter-Garderobe

  • Spiel (2 bis 2,5 Std.): 2 Mannschafts-Garderoben + 1 Schiedsrichter-Garderobe

  • Zusatzgarderoben: CHF 30.– / 20.– pro Belegung

  • Rückgabe: spätestens 30 Minuten nach Ende der Belegung; bei späterer Rückgabe Zusatzentschädigung von CHF 30.– / 20.–

  • Hinweis: Die Garderoben sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.

4. Sauberkeit / Verhalten

  • Trinkgelage sind zu unterlassen.

  • Entsteht ausserordentlich viel Abfall, wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet.

  • Rauchen in der Eishalle ist strikt untersagt.

5. Turniere und Anlässe

  • Zusätzliche Garderoben sind rechtzeitig beim Eismeister anzufragen (allenfalls kostenpflichtig).

  • Zusatzstrom wird separat in Rechnung gestellt.

  • Veranstalter:innen sind für die Kehrichtentsorgung verantwortlich. Alternativ kann dies nach Vereinbarung vom Eismeister gegen Kostenübernahme übernommen werden.

  • Für Zelte ausserhalb sind die erforderlichen Bewilligungen bei Stadt oder Kanton einzuholen. Bei längerem Wirtschaftsbetrieb ist ein WC-Wagen obligatorisch.

6. Sicherheit & Infrastruktur

  • Die Aussentüre des hinteren Treppenhauses darf nicht offengehalten werden (Einbruchschutz).

  • Clubräume müssen aus feuerpolizeilichen Gründen jederzeit für die Eismeister zugänglich sein.

  • Die Halle öffnet morgens frühestens 30 Minuten vor der ersten Belegung.

  • Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten – das Abstellen von Waren ist untersagt.

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