Stornierungsfristen und Betriebsordnung
1. Abmeldungen von Belegungen
Einzelreservationen
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Abmeldungen müssen mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich erfolgen.
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Erfolgt die Abmeldung später und es gibt keine Ersatzbelegung, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Trainingsbetrieb (Trainingswochenende)
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Abmeldungen müssen mindestens 10 Wochen im Voraus schriftlich erfolgen.
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Bei Abmeldung vor 10 Wochen wird ein Unkostenbeitrag von 10% verrechnet, sofern eine Auftragsbestätigung vorliegt.
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Bei Abmeldung weniger als 10 Wochen im Voraus wird ein Unkostenbeitrag von 10% verrechnet. Findet sich keine Ersatzbelegung, wird der volle Betrag gemäss Auftragsbestätigung verrechnet (der Unkostenbeitrag entfällt in diesem Fall).
Saisonbelegungen
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Abmeldungen müssen bis spätestens am 1. April schriftlich gemeldet werden.
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Bei späteren Abmeldungen werden 50% des vereinbarten Betrags verrechnet (mindestens CHF 1000.–).
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Abmeldungen von einzelnen Reservationen aus einer Saisonbelegung müssen ebenfalls mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich erfolgen. Ohne Ersatzbelegung werden 50% der Belegungskosten in Rechnung gestellt.
2. Kurzfristige Änderungen (Playoffs / Spielverschiebungen)
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Änderungen sind so früh wie möglich mit der Betriebsleitung abzusprechen.
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Kurzfristig nicht genutzte, aber reservierte Eiszeiten können bis zu 100% in Rechnung gestellt werden.
3. Garderobenregelung
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Training (1 bis 1,5 Std.): 1 Mannschafts-Garderobe + 1 Schiedsrichter-Garderobe
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Spiel (2 bis 2,5 Std.): 2 Mannschafts-Garderoben + 1 Schiedsrichter-Garderobe
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Zusatzgarderoben: CHF 30.– / 20.– pro Belegung
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Rückgabe: spätestens 30 Minuten nach Ende der Belegung; bei späterer Rückgabe Zusatzentschädigung von CHF 30.– / 20.–
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Hinweis: Die Garderoben sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
4. Sauberkeit / Verhalten
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Trinkgelage sind zu unterlassen.
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Entsteht ausserordentlich viel Abfall, wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet.
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Rauchen in der Eishalle ist strikt untersagt.
5. Turniere und Anlässe
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Zusätzliche Garderoben sind rechtzeitig beim Eismeister anzufragen (allenfalls kostenpflichtig).
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Zusatzstrom wird separat in Rechnung gestellt.
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Veranstalter:innen sind für die Kehrichtentsorgung verantwortlich. Alternativ kann dies nach Vereinbarung vom Eismeister gegen Kostenübernahme übernommen werden.
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Für Zelte ausserhalb sind die erforderlichen Bewilligungen bei Stadt oder Kanton einzuholen. Bei längerem Wirtschaftsbetrieb ist ein WC-Wagen obligatorisch.
6. Sicherheit & Infrastruktur
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Die Aussentüre des hinteren Treppenhauses darf nicht offengehalten werden (Einbruchschutz).
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Clubräume müssen aus feuerpolizeilichen Gründen jederzeit für die Eismeister zugänglich sein.
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Die Halle öffnet morgens frühestens 30 Minuten vor der ersten Belegung.
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Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten – das Abstellen von Waren ist untersagt.


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